AGB
1. Anwendungsbereich 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen John-Marlon Benz ExpaWeb Design, Gröbmühlstraße 20, 85221 Dachau (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Online-Marketing, Performance-Marketing, Social Recruiting, Bewerbergewinnung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Dienstleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen. 1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt. 1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS. 1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen 2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Bewerber-Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des Online-Marketings, Performance-Marketings sowie Social Recruitings einschließlich damit zusammenhängender Marketing-, Recruiting- und Beratungsleistungen. 2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht. 2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten. 2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Insbesondere schuldet der ANBIETER weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Leads, Vorstellungsgesprächen noch Einstellungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. Der Erfolg eines Recruitingprozesses hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen, insbesondere von der Attraktivität des Arbeitgebers, den angebotenen Arbeitsbedingungen, der Kommunikation des KUNDEN mit Bewerbern sowie dessen Auswahlentscheidungen. 2.5. Garantie-Regelung (sofern ausdrücklich vereinbart)
Sofern zwischen den PARTEIEN im individuellen Angebot ausdrücklich eine Garantie vereinbart wurde, verpflichtet sich der ANBIETER ausschließlich dazu, seine Dienstleistungen ohne zusätzliche Dienstleistungsvergütung über den ursprünglich vereinbarten Leistungszeitraum hinaus fortzuführen, bis mindestens eine qualifizierte Bewerbung im Sinne von Ziffer 2.6 eingeht.
Die Garantie stellt ausdrücklich keine Erfolgsgarantie hinsichtlich Einstellungen, wirtschaftlicher Ergebnisse oder einer bestimmten Bewerberqualität dar. Werbekosten sind von der Garantie nicht umfasst und weiterhin vom KUNDEN zu tragen. 2.6. Definition „qualifizierte Bewerbung“
Eine qualifizierte Bewerbung liegt vor, wenn: a) ein Bewerber das bereitgestellte Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt hat,
b) gültige und erreichbare Kontaktdaten angegeben wurden,
c) die im Vorfeld der Kampagne gemeinsam festgelegten objektiven Mindestanforderungen der ausgeschriebenen Position erfüllt sind, und
d) keine offensichtlich falschen, automatisierten oder mehrfach übermittelten Datensätze vorliegen. Die subjektive Einschätzung des KUNDEN hinsichtlich persönlicher Eignung, Sympathie, Gehaltsvorstellungen oder Einstellungsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Qualifikation einer Bewerbung. 2.7. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram oder vergleichbare Anbieter) können Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen einschränken oder aussetzen sowie Accounts oder Werbekonten temporär oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt hiervon unberührt. 2.8. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen. 2.9. In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB im Rahmen des vereinbarten Leistungszwecks zu.
3. Vertragsschluss 3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben. 3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. 3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann das Telefonat und/oder die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden, sofern der KUNDE vor Beginn der Aufzeichnung hierüber informiert wurde und ausdrücklich einwilligt. 3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. 3.5. Vertragsinhalt und Garantievereinbarungen
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen sind ausschließlich das individuell geschlossene Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden oder Aussagen im Rahmen von Beratungs-, Vertriebs- oder Verkaufsgesprächen begründen keine über das Angebot hinausgehenden Leistungspflichten.
Eine Garantie, insbesondere im Hinblick auf Bewerbungen oder Recruiting-Ergebnisse, gilt ausschließlich dann als vereinbart, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im individuellen Angebot geregelt wurde. Weitergehende Erfolgszusagen bestehen nicht.
4. Vergütung 4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. 4.2. Die Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen erfolgt (wenn nicht anders vereinbart und im Angebot festgehalten) unter Anwendung der vereinbarten Zahlungsart, insbesondere per SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung, Rechnung oder über einen Zahlungsdienstleister.
Sofern das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet und erklärt sein Einverständnis, ein entsprechendes schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen an: John-Marlon Benz ExpaWeb Design, Gröbmühlstraße 20, 85221 Dachau. Dazu ist folgendes Muster zu verwenden: Ich ermächtige John-Marlon Benz ExpaWeb Design, Gröbmühlstraße 20, 85221 Dachau und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von John-Marlon Benz ExpaWeb Design auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers 4.3. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an. 4.4. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen. 4.5. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen. 4.6. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt. 4.7. Sofern im individuellen Angebot eine Garantie gemäß §2 vereinbart wurde, führt diese ausschließlich zu einer Fortführung der Dienstleistungen ohne zusätzliche Dienstleistungsvergütung. Bereits entstandene oder vereinbarte Vergütungsansprüche sowie vom KUNDEN zu tragende Werbekosten bleiben hiervon unberührt. 4.8. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug 5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden. 5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen. 5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt. 5.4. Sofern im individuellen Angebot eine Garantie gemäß §2 vereinbart wurde, setzt deren Fortbestand voraus, dass sich der KUNDE nicht im Zahlungsverzug befindet. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der ANBIETER berechtigt, die Garantieleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. 6. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen 6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit. 6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt. 6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dergleichen) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. 6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen. 6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen technischer Probleme ist der KUNDE verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken. 6.6. Mitwirkungspflichten im Recruitingprozess
Der KUNDE verpflichtet sich, eingehende Bewerbungen zeitnah zu bearbeiten und Bewerber grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang zu kontaktieren oder eine Rückmeldung zu geben. Der KUNDE stellt sicher, dass interne Prozesse zur Bearbeitung von Bewerbungen funktionsfähig sind und Bewerber erreichbar kontaktiert werden können. 6.7. Feedbackpflicht
Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER auf Anfrage angemessenes Feedback zu Bewerbungen, Kampagnenverläufen und Bewerberqualität zu geben, soweit dies für die Optimierung der Dienstleistungen erforderlich ist. 6.8. Änderungen durch den KUNDEN
Der KUNDE verpflichtet sich, ohne Abstimmung mit dem ANBIETER keine eigenständigen Änderungen an laufenden Werbekampagnen, Funnels, Tracking-Systemen oder Zugängen vorzunehmen, sofern diese die Leistungserbringung beeinflussen können. 6.9. Auswirkungen auf Garantievereinbarungen
Sofern eine Garantie gemäß §2 vereinbart wurde, setzt deren Fortbestand voraus, dass der KUNDE seine Mitwirkungspflichten nach diesem Abschnitt erfüllt. Verletzt der KUNDE diese Pflichten, ist der ANBIETER berechtigt, Garantieleistungen auszusetzen oder entsprechend zu verlängern. 7. Vertragslaufzeit 7.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. 7.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausstellungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt. 7.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird. 7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.5. Garantiebedingte Leistungsfortführung
Sofern im individuellen Angebot eine Garantie gemäß §2 vereinbart wurde, führt eine hieraus resultierende Fortführung der Leistungen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Vertragslaufzeit. Die Garantie stellt ausschließlich eine unentgeltliche Fortführung der vereinbarten Dienstleistungen dar und begründet keine zusätzliche vergütungspflichtige Vertragsperiode. 8. Zahlungsbedingungen 8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse, Rechnung oder einer im individuellen Angebot vereinbarten Zahlungsart möglich. 8.2. Sofern das SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsart vereinbart wurde, verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine entsprechende SEPA-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die durch das Kreditinstitut oder einen Zahlungsdienstleister des KUNDEN geltend gemacht werden. 8.3. Die Aufnahme sowie Fortführung der Leistungen, einschließlich etwaiger Garantievereinbarungen gemäß §2, setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den KUNDEN voraus. 9. Haftung auf Schadensersatz 9.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 9.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. 9.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 9.4. Eine Haftung des ANBIETERS für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere für das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen, Einstellungen, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse des KUNDEN, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9.5. Der ANBIETER haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen von Drittplattformen (insbesondere Werbeplattformen oder sozialen Netzwerken), einschließlich der Einschränkung oder Sperrung von Accounts, Kampagnen oder Werbeanzeigen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des ANBIETERS vorliegt. 9.6. Eine vereinbarte Garantie gemäß §2 begründet keinen Schadensersatzanspruch, sondern ausschließlich einen Anspruch auf Fortführung der Dienstleistungen nach Maßgabe der dort geregelten Bedingungen. 10. Datenschutz, Geheimhaltung 10.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands-, Nutzungs- und Bewerberdaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Social Recruiting und Bewerbergewinnung, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. 10.2. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet werden, bleibt der KUNDE datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die durchgeführten Recruitingprozesse sowie für die weitere Verarbeitung der Bewerberdaten. Der ANBIETER verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der technischen und organisatorischen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. 10.3. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellten Inhalte und Daten datenschutzkonform erhoben wurden und deren Verarbeitung rechtlich zulässig ist. Der KUNDE stellt den ANBIETER von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den KUNDEN resultieren. 10.4. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 11. Abnahme 11.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen. 11.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen. Die Abnahme bezieht sich ausschließlich auf die vertragsgemäße Erstellung der jeweiligen Leistung und stellt keine Bestätigung eines bestimmten wirtschaftlichen oder recruitingbezogenen Erfolgs dar. 11.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt. 12. Urheberrecht 12.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte, Konzepte, Strategien, Kampagnenstrukturen, Texte, Designs sowie sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. 12.2. Der ANBIETER bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Nutzungsrechte an den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Kampagnen, Konzepten, Strategien und Inhalten. Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der für ihn erstellten Inhalte für eigene geschäftliche Zwecke, sofern keine offenen Zahlungsansprüche bestehen. 12.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 12.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei. 12.5. Eine Weitergabe, Veräußerung oder Nutzung der durch den ANBIETER erstellten Inhalte, Strategien oder Kampagnenstrukturen durch den KUNDEN an Dritte, insbesondere an konkurrierende Dienstleister oder Agenturen, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des ANBIETERS unzulässig. 12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung von Werbeanzeigen, Kampagnenstrukturen, Strategien sowie erzielten Ergebnissen zu Analyse-, Optimierungs- und Referenzzwecken. 13. Widerrufsrecht 13.1. Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht. 13.2. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der KUNDE ausdrücklich, die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch zu nehmen und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln. 14. Referenznennung 14.1. Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in allen Medien als Referenz zu nennen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens sowie die Verwendung geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos des KUNDEN zu Referenz- und Marketingzwecken. Der ANBIETER ist zur Referenznennung nicht verpflichtet. 14.2. Die Referenznennung erfolgt ausschließlich in branchenüblichem Umfang und unter Wahrung berechtigter Interessen des KUNDEN. Personenbezogene Daten, vertrauliche Unternehmensinformationen oder sensible Recruiting- oder Bewerberdaten werden ohne gesonderte Zustimmung des KUNDEN nicht veröffentlicht. 15. Allgemeine Bestimmungen 15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Dachau, soweit gesetzlich zulässig. 15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. 15.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Bestandteil der Vereinbarung betrachtet. 15.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige als vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung. 15.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse oder zukünftige Leistungszeiträume zu ändern, soweit dies für den KUNDEN zumutbar ist. Der ANBIETER wird den KUNDEN rechtzeitig über Änderungen informieren. Widerspricht der KUNDE den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten diese als angenommen.